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Aufwands-
entschädigung für die Samenspende

Eine Samenspende ist eine soziale, freiwillige Leistung, die grundsätzlich nicht im eigentlichen Sinne bezahlt wird. Der Samenspender erhält eine Aufwandsentschädigung als finanzielle Gegenleistung für die aufgewendete Zeit.

Was ist eine Aufwandsentschädigung?


Die Entschädigung ist mit Bedacht so gewählt, dass sie einen angemessenen Ausgleich darstellen soll, ohne dass ein alleiniger finanzieller Anreiz entsteht.


Die Höhe der Aufwandentschädigung ist nicht von der Anzahl der hergestellten Halme abhängig, sondern erfolgt pro Ejakulat in Höhe von 150 EUR.


Die Aufwandsentschädigung wird jeweils in zwei Schritten ausgezahlt.


Sobald Sie das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben, können Sie regelmäßig Spenden abgeben.


In der Regel sind pro Jahr mehr als 20 Samenspenden problemlos möglich.

So werden Sie für Ihren Aufwand entschädigt

Eine erste Teilzahlung

Den ersten Teil der Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 75 Euro für eine abgegebene Spende erhalten Sie bei Ihrem darauffolgenden Spendenbesuch.


Voraussetzung dafür ist, dass sich die Spende als verwendbar erwiesen hat.


Eine zweite Teilzahlung


Den zweiten Teil der Aufwandsentschädigung in Höhe von bis zu 75 Euro erhalten Sie ein halbes Jahr nach Abgabe der Spende (also nach Ablauf der Quarantänezeit), wenn die dann erneut vorgenommene Blutuntersuchung ohne pathologischen Befund ist.


Finden sich in den Proben Nachweise auf relevante Infektions- oder Geschlechtskrankheiten, können wir die zweite Teilzahlung leider nicht leisten, weil die Spende nicht nutzbar ist und vernichtet werden muss.

Kontaktaufnahme für Samenspender

Bereits der erste Schritt in unserem Zentrum in Düsseldorf soll für Sie möglichst bequem sein. Das Verfahren ist einfach und diskret. Kontaktieren Sie uns um herauszufinden, ob Sie als Samenspender für uns in Frage kommen.

FAQs

Wie hoch ist die Aufwandsentschädigung für eine Samenspende?

Eine Samenspende ist eine soziale, freiwillige Leistung, die grundsätzlich nicht im eigentlichen Sinne bezahlt wird. Es wird lediglich eine Aufwandsentschädigung als finanzielle Gegenleistung für die aufgewendete Zeit entrichtet. Die Aufwandsentschädigung beträgt bis zu 150 Euro pro Spende.

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