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28. Juni 2018

Ablauf, Risiken und Kosten einer IVF-Behandlung

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Für Paare, die auf natürliche Weise keine Kinder bekommen können, kann die sogenannte In-vitro-Fertilisation, kurz IVF, eine Möglichkeit darstellen, sich dennoch den Traum vom eigenen Wunschkind zu erfüllen. Hierbei stellen sich vor einer etwaigen Kinderwunschbehandlung viele Kinderwunschpaare dieselben Fragen: Wie läuft eine solche Kinderwunschbehandlung ab? Was kostet eine IVF-Behandlung? Welchen Anteil übernimmt die Krankenkasse? Wie hoch sind die Erfolgschancen? Und welche Risiken sind damit verbunden? Hier finden Sie Antworten auf diese wichtigen Fragen.




In-vitro-Fertilisation – Ablauf der Behandlung


Zu Beginn einer Kinderwunschbehandlung in unseren TFP-Zentren erhalten Sie eine ausführliche IVF-Beratung. In einem persönlichen Gespräch mit unseren Ärzten haben Sie die Gelegenheit, das Team kennenzulernen und Fragen zu stellen. Anschließend werden beide Partner umfassend untersucht. Wir gehen dabei die möglichen Ursachen für eine Fruchtbarkeitsstörung durch. Auf Basis der Diagnostik erstellen wir dann einen individuellen Therapieplan. Eine In-vitro-Fertilisation ist die bevorzugte Behandlungsmethode, wenn die Spermaqualität des männlichen Partners eingeschränkt ist, die Eileiter der Partnerin verschlossen oder nicht vorhanden sind, die Frau an Endometriose leidet und gegebenenfalls, wenn bei der Diagnostik keine Ursache für die Sterilität gefunden werden kann. 


Um die Chancen auf eine Schwangerschaft zu erhöhen, werden bei einer IVF-Behandlung zunächst mehrere Eizellen zur Reifung gebracht. Dafür kommen bestimmte Hormonpräparate, zum Beispiel das follikelstimulierende Hormon FSH, gelegentlich aber auch eine Kombination aus FSH und des luteinisierenden Hormons LH, zum Einsatz. Wenn die Eizellen reif sind, werden sie mit einer feinen Nadel aus den Eierstöcken abgesaugt (Follikelpunktion). Die Frau kann dabei auf Wunsch leicht betäubt werden. Dieser Eingriff dauert nur wenige Minuten. Zum gleichen Zeitpunkt wird im Labor eine Spermienprobe des Mannes aufbereitet. 


Anschließend werden die aufbereiteten Spermien mit den Eizellen in einer Nährlösung zusammengebracht. Die Spermien müssen dann selbstständig die Eizellen befruchten. Ei- und Samenzellen verbleiben anschließend für zwei bis fünf Tage in einem Brutschrank. Wenn eine oder mehrere Eizellen befruchtet wurden, wird ein oder zwei Embryonen in die Gebärmutterhöhle eingesetzt. Nicht verwendete, gesunde Embryonen können kryokonserviert werden.




Was kostet eine In-vitro-Fertilisation? 


Diese Frage ist für Paare, die eine Kinderwunschbehandlung planen, überaus wichtig. Eine pauschale Antwort gibt es allerdings nicht, denn es hängt unter anderem davon ab, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Sie müssen die Kosten jedoch in der Regel nicht alleine tragen. Viele Krankenkassen übernehmen einen Anteil. Wie hoch dieser ausfällt, ist von der Art der Krankenkasse (privat oder gesetzlich) und von der Versicherung abhängig. 




Übersicht GKV-Erstattung


Eine IVF-Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenversicherungen beider Partner anteilig getragen. Dafür gibt es folgenden Voraussetzungen:

  • Ärztlich festgestellte Unfruchtbarkeit

  • Ärztliches Attest zur Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung

  • Die verwendeten Ei- und Samenzellen dürfen ausschließlich von den Partnern stammen

  • Vorherige medizinische und psychosoziale Beratung

  • Alter der Frau – 25 bis 40 Jahre; Alter des Mannes – 25 bis 50 Jahre

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für künstliche Befruchtungen mindestens 50 Prozent der ersten drei Behandlungszyklen. Viele Krankenkassen übernehmen aber einen höheren Anteil und bezuschussen auch den 4. Versuch einer In-vitro-Fertilisation.




Staatliche finanzielle Unterstützung einer In-vitro-Fertilisation durch Bund und Länder


Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, staatliche finanzielle Unterstützung für eine IVF-Behandlung zu beantragen. Die Mittel dafür werden von Bund und Ländern gemeinsam zur Verfügung gestellt, wodurch sich die Regelungen, Bedingungen sowie die Höhe der Förderung von Bundesland zu Bundesland unterscheidet.
Die Bundesregierung hat ihre Bereitstellung der Mittel für Kinderwunschbehandlungen seit 2016 deutlich verbessert, setzt aber auch eine Beteiligung der einzelnen Länder voraus. Derzeit kooperieren sechs Bundesländer mit diesen erweiterten Richtlinien:

  • Berlin

  • Mecklenburg-Vorpommern

  • Niedersachsen

  • Sachen

  • Sachsen-Anhalt

  • Thüringen

Für ab Ende 2018 bzw. Anfang 2019 planen außerdem Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen ebenfalls diesbezüglich in Kooperation mit dem Bund zu treten und Förderungen anzubieten.




Voraussetzungen für eine staatliche finanzielle Unterstützung

Grundsätzlich ist es dem Bundesfamilienministerium wichtig, künftig die Förderung der IVF-Behandlung bundesweit für alle Kinderwunschpaare und unabhängig vom Wohnort anzubieten. Solch eine Ausweitung ist von der Planung und Bereitstellung von Mitteln des Bundeshaushalts 2019 abhängig. Prinzipiell gelten des Weiteren folgende Voraussetzungen für eine staatliche finanzielle Förderung für das Paar:

  • Hauptwohnsitz im Bundesgebiet

  • Nutzung einer Reproduktionseinrichtung in Deutschland

  • Das Paar muss verheiratet sein oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben

  • Erfüllung der Bedingungen nach § 27a SGB V:

    • Ärztlich festgestellte Unfruchtbarkeit

    • Ärztliches Attest zur Erfolgsaussicht der Kinderwunschbehandlung

    • Die verwendeten Ei- und Samenzellen dürfen ausschließlich von den Partnern stammen

    • Vorherige medizinische und psychosoziale Beratung

    • Alter der Frau – 25 bis 40 Jahre; Alter des Mannes – 25 bis 50 Jahre



Höhe der Förderung durch Bund und Länder


IVF-Behandlungen werden vom ersten bis dritten oder vierten Behandlungszyklus bezuschusst. Dabei liegt die Förderung bei bis zu 25 Prozent des Eigenanteils nach Abrechnung mit der jeweiligen Krankenkasse. Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich aber nach den individuellen Bedingungen des Bundeslandes, der Anzahl der Versuche und ist davon abhängig, ob das Paar verheiratet ist oder nicht. Unverheiratete Paare erhalten einen geringeren Zuschuss.

Überblick zur Kostenübername durch die GKV sowie ausgewählte Bundesländer

Gesetzlich vorgeschriebene Zuschüsse der GKV Staatliche Förderung des verbleibenden Eigenanteils für verheiratete Paare

1.Versuch

Min. 50 %25 %

2.Versuch

Min. 50 %25 %

3.Versuch

Min. 50 %25 %

4.Versuch

Kein Mindestanteil vorgeschrieben 50 %

Einige Krankenkassen übernehmen einen höheren Anteil, als gesetzlich vorgeschrieben. Die Kosten der ersten drei Versuche können daher auch bis zu 100 Prozent übernommen werden. Zudem kann bei manchen Krankenkassen der vierte Behandlungszyklus finanziell unterstützt werden.




IVF: Wie hoch sind die Chancen, schwanger zu werden?


Das hängt von vielen Faktoren ab, unter anderem vom Alter der Frau. Für Patientinnen bis 37 Jahre gilt: Die Schwangerschaftsrate bei einem Embryonentransfer liegt bei rund 35 Prozent. Ab 38 Jahren sinken die Erfolgschancen stark ab. Bei einer 44-Jährigen beträgt die Chance, bei einem Transfer schwanger zu werden, nur noch 8,5 Prozent.[1]Aussagekräftiger als die Schwangerschaftsrate ist jedoch die Geburtenrate pro Embryonentransfer. Sie ist ebenfalls abhängig vom Alter der Frau: Bei Patientinnen bis zu 37 Jahren liegt sie bei über 26 Prozent. Die Fehlgeburtenrate steigt mit den Jahren deutlich an: Bei einer 44-jährigen liegt die Geburtenwahrscheinlichkeit pro Embryonentransfer nur noch bei 3,2 Prozent.[2] Demzufolge sollte ein Kinderwunsch nicht aufgeschoben werden.



Risiken einer IVF-Behandlung


Jeder medizinische Eingriff birgt gewisse Risiken, so auch die In-vitro-Fertilisation. Komplikationen treten nur selten auf, können aber schwer sein. Die Hormonbehandlung kann beispielsweise zu einer Überstimulation führen. Bei der Follikelpunktion können innere Organe verletzt werden. Auch ist das Risiko, dass es zu einer Eileiterschwangerschaft kommt, bei einer IVF-Behandlung etwas erhöht. Ihre TFP-Kinderwunschexperten beraten Sie sehr gerne über die Risiken und Chancen einer IVF-Behandlung. 



[1] Jahrbuch 2016 des Deutschen IVF-Registers.
[2] Jahrbuch 2016 des Deutschen IVF-Registers.

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