Rechtliche Grundlagen und Ablauf einer Behandlung mit Spendersamen in Ihrer TFP Kinderwunschklinik
In unseren Kinderwunschkliniken empfehlen wir Ihnen eine Behandlung mit Fremdsamen in folgenden Fällen:
Die Zeugungsunfähigkeit des Partners wurde eindeutig festgestellt
Lesbische Paare wünschen sich ein Kind
Nachdem Sie sich in Absprache mit unseren erfahrenen Ärzt:innen für eine Samenspende entschieden haben, begleiten wir Sie auf dem Weg zur Auswahl eines passenden Spenders.
Die äußeren Merkmale als auch medizinische Parameter des Paares werden über einen Fragebogen aufgenommen.
Unsere IVF-Spezialist:innen und unsere Embryolog:innen wählen in der Spenderdatenbank für Sie einen geeigneten Samenspender aus.
Nach Rücksprache mit Ihnen wird der Spender für Sie reserviert und in der Folge erfolgt eine Behandlung mittels donogener Insemination, IVF oder ICSI.
Jede Spende sowie der Behandlungsablauf werden sorgsam dokumentiert. Alle Unterlagen werden für 30 Jahre aufbewahrt.
Die Kosten einer Behandlung mit Fremdsamen werden im Gegensatz zu anderen Kinderwunschbehandlungen nicht durch den IVF-Fonds unterstützt. Die von Ihnen als Privatzahler:innen selbst zu tragenden Kosten hängen zudem vom Behandlungsverfahren ab. Pauschal lässt sich die Kostenfrage also nicht beantworten.
Gerne klären wir diese und andere Fragen im persönlichen Erstgespräch mit Ihnen – nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!
Samenspender werden sehr sorgfältig untersucht. Bereits die Aufnahme als Samenspender erfordert umfassende Untersuchungen von Sperma, Blut und Urin.
Neben der üblichen Bestimmung der Spermakriterien werden auch bei jeder abgegebenen Spende die Blutproben, Spermaproben und Urinproben des Spenders auf Infektions- und Geschlechtskrankheiten untersucht. Entspricht die Samenqualität den WHO-Vorgaben für Samenspender, dann werden diese anschließend eingefroren, dies wird als Kryopräservierung bezeichnet.
Bevor Spenderproben dann aber für eine Befruchtung freigegeben werden, lagern sie sechs Monate in Quarantäne. Erst nach 180 Tagen Quarantänezeit wird erneut eine Blutprobe des Spenders auf Infektions- und Geschlechtskrankheiten untersucht. Nur wenn auch diese aktuelle Serologie unauffällig ist, werden die Proben letztendlich zur Verwendung freigegeben.
Ihr Klinik-Team wird Sie zuerst genau zu allen medizinischen, rechtlichen und sozialen Fragen aufklären, die im Zusammenhang mit der Samenspende stehen. Dann schließen Sie mit der Ärztin oder dem Arzt eine schriftliche Vereinbarung. Darin sind die Rechte und Pflichten aller Beteiligten geregelt.
Häufig wird zusätzlich noch ein notariell beglaubigter Vertrag geschlossen, welcher vor allem die Rechte von „Spenderkindern“ aus einer solchen Befruchtung mit Fremdsamen sicherstellen. Auch eine schriftliche Vereinbarung mit der Samenbank wird geschlossen.
Paare mit Kinderwunsch können dann den geeigneten Samenspender nach verschiedenen Kriterien auswählen.
Dazu zählen unter anderem
Haarfarbe
Augenfarbe
Herkunft
Haartyp
Statur
Blutgruppe
Größe
Gewicht
Die Eizellen der Frau werden mit den gespendeten Spermien befruchtet. Dies geschieht entweder im Rahmen einer heterologen bzw. donogenen Insemination, einer heterologen bzw. donogenen In-vitro-Fertilisation (IVF) oder einer heterologen bzw. donogenen intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI).
Welche Methode angewandt wird, sollte mit dem Arzt bzw. der Ärztin geklärt werden. Gerne beraten Sie unsere Expert:innen der Kinderwunschklinik zu Ihren Möglichkeiten und beantworten Ihnen alle offenen Fragen.
Nach österreichischem Recht bleiben Samenspender nach außen anonym. Ausschließlich Ihr mit Spendersamen gezeugtes Kind hat ab der Vollendung des 14. Lebensjahres ein Recht darauf, Informationen über die Identität des Spenders zu erfahren. Sie haben zudem die Möglichkeit, selbst einen Spender mitzubringen.
Seit Februar 2015 ist in Österreich die künstliche Befruchtung mit Spendersamen – die sogenannte donogene Insemination – im Rahmen einer IUI, IVF oder ICSI Behandlung erlaubt. „Donogen“ bedeutet in diesem Zusammenhang „von einem Spender stammend“. Diese neuere Gesetzeslage resultiert in einer sensationellen Steigerung der Schwangerschaftsrate bei Verwendung einer Samenspende.
Die Risiken bei einer Samenspende erläutern Ihnen die Ärzt:innen in Ihrer Kinderwunschklinik gerne individuell im Rahmen der Beratung. Für die Frau sind die Risiken jedoch sowohl bei einer Insemination als auch bei einer IVF und ICSI im Grunde die gleichen wie bei einer Befruchtung ihrer Eizellen durch die Spermien ihres Partners. Mögliche Infektionsrisiken werden durch die oben genannten Maßnahmen weitestgehend ausgeschlossen.
Sie interessieren sich für weitere Details zur Samenspende in Österreich? Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Erstgespräch – nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf!