TFP Kinderwunschbehandlungen für Single-Frauen stehen in Berlin oder Wiesbaden zur Verfügung. Beratungstermine auch in Frankfurt a.M.
Eine künstliche Befruchtung bei Single-Frauen ist in Deutschland zulässig. In diesem Artikel des hessischen Ärzteblatts finden Sie ausführliche Informationen zur aktuellen Rechtslage in Deutschland.
Es ist jedoch keine anonyme Samenspende möglich: seit 2018 gilt, dass alle Daten bzgl. der Samenspender und der Behandlung mit Spendersamen in ein zentrales Register eingetragen und für 110 Jahre aufbewahrt werden müssen.
Gegenüber dem Deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) besitzen Kinder, die vermuten, durch eine heterologe Samenspende gezeugt worden zu sein, ein Auskunftsrecht. Dieses Recht ist unabhängig vom Alter der Kinder. Personen, die vor dem 1. Juli 2018 gezeugt worden sind, können dieses Recht gegenüber dem entsprechenden behandelnden Arzt der Eltern geltend machen.
Die Behandlung mit Spendersamen und gespendeten Eizellen ist in Dänemark für alleinstehende Frauen erlaubt. Seit dem 1. Januar 2018 ist sogar die sog. Double Donation erlaubt, bei der sowohl die Eizellen als auch Samen gespendet werden. Eigene Gameten (Geschlechtszellen) müssen seitdem nicht mehr in den Zeugungsprozess mit eingebracht werden. Inzwischen ist es also möglich, ein Kind durch eine Kombination einer Eizellen- und Samenspende auszutragen.
Die Anonymität der Spender ist in Dänemark sowohl für Samen- als auch für Eizellspender rechtlich garantiert – sofern sie das wünschen. Die Kinder, die durch nicht anonyme Spenden gezeugt wurden, haben in Dänemark mit 18 Jahren die Möglichkeit, Informationen über den Spender oder die Spenderin zu erfragen. Wurde eine Spende anonym abgegeben, so gibt es kein Auskunftsrecht für die Kinder.
In den Niederlanden dürfen Singles mit Spendersamen und gespendeten Eizellen behandelt werden. Es ist zu beachten, dass die Spende hier seit 2005 nicht mehr anonym durchgeführt werden darf. Die gezeugten Kinder haben ab dem Alter von 16 Jahren das Recht, Auskünfte hinsichtlich des Spenders einzuholen. Pro Spender dürfen maximal 15 Familien behandelt werden. Hierbei darf ein Spender an der Entstehung von höchstens 25 Kindern beteiligt sein.
In den gesamten Niederlanden werden schätzungsweise jährlich rund 400 Behandlungen mit nicht anonym gespendeten Eizellen vorgenommen. Voraussetzung, um hier als Spenderin angenommen zu werden, ist das Einverständnis, dass das gezeugte Kind mit seinem 16. Lebensjahr ein Auskunftsrecht erhält.
Auf den folgenden beiden Seiten finden Sie Behandlungsszenarios und ausführliche Kostenübersichten:
Es ist die feste Überzeugung von TFP, dass Singles das Recht auf Kinder haben. Da wir wissen, dass eine Kinderwunschbehandlung ein sehr persönliches Thema ist, möchten wir Sie nicht nur in fachlicher, sondern auch in menschlicher Hinsicht optimal begleiten und unterstützen. Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!
Eizellspenden
Die deutschen TFP Kinderwunschzentren bieten keine Beratungs-, Behandlungs- oder sonst begleitende oder vorbereitende Leistungen in Bezug auf Eizellspenden an. In Deutschland ist die Eizellspende und damit verbundene Leistungen gem. § 1 Abs. 1 ESchG strafbar. Wenn Sie sich in einem deutschen TFP Zentrum zu anderen Leistungen beraten lassen haben, dürfen unsere Zentren in Dänemark, den Niederlanden und Österreich Ihnen keine Behandlung mit gespendeten Eizellen anbieten.