Künstliche Befruchtungen von gleichgeschlechtlichen Paaren werden in unseren TFP Kinderwunschzentren in Wiesbaden oder Berlin durchgeführt, Beratungstermine sind auch in Frankfurt möglich. Melden Sie sich bei uns!
Eine künstliche Befruchtung bei lesbischen Paaren ist in Deutschland glücklicherweise zulässig. In diesem Artikel des hessischen Ärzteblatts finden Sie ausführliche Informationen zur aktuellen Rechtslage in Deutschland.
Eine Erstuntersuchung und Beratung kann in Deutschland in sämtlichen TFP-Zentren außer in Düsseldorf durchgeführt werden. In Berlin und Wiesbaden bieten wir Ihnen darauf aufbauend auch Kinderwunschbehandlungen an.
In Dänemark und den Niederlanden behandeln wir ebenfalls lesbische Paare. Auch unsere Kinderwunschzentren in Österreich freuen sich, Regenbogenfamilien auf ihrem Weg zum Babyglück zu begleiten und aktiv zu unterstützen.
Die Kosten einer künstlichen Befruchtung sind für alle gleich, ob für Singles, lesbische Paare oder heterosexuelle Paare. Für eine Insemination fallen zwischen 500 und 1000 Euro an, für eine IVF zwischen 3200 und 3700 Euro, abhängig von individuellen Behandlungsmethoden. Informieren Sie sich hier über unsere Behandlungspakete sowie über Zuzahlungsmöglichkeiten der Krankenkassen:
Die rechtlichen Rahmenbedingungen bezüglich Samenspenden sind länderspezifisch geregelt. In Deutschland ist seit 2018 neu geregelt, dass alle Daten bzgl. der Samenspender und der Behandlung mit Spendersamen in ein zentrales Register eingetragen und für 110 Jahre aufbewahrt werden müssen.
Gegenüber dem Deutschen Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben Kinder, die vermuten, durch eine heterologe Samenspende gezeugt worden zu sein, dann ein Auskunftsrecht. Dieses Recht ist unabhängig vom Alter der Kinder. Personen, die vor dem 01.07.2018 gezeugt worden sind, können dieses Recht gegenüber dem entsprechenden behandelnden Arzt der Eltern geltend machen. In Deutschland ist also keine anonyme Samenspende möglich.
Die Behandlung mit Spendersamen und gespendeten Eizellen ist in Dänemark für lesbische Paare erlaubt. Einzige Einschränkung ist, dass eigene Gameten (Geschlechtszellen) in den Zeugungsprozess mit eingebracht werden müssen. Es ist also beispielsweise bisher nicht möglich, ein Kind durch eine Kombination einer Eizellen- und Samenspende (sog. Double Donation) auszutragen. Dies soll sich allerdings zum 01.01.2018 ändern – ein entsprechender Gesetzesentwurf liegt dem Parlament derzeit vor.
Die Anonymität der Spender ist in Dänemark sowohl für Samen- als auch für Eizellspender rechtlich garantiert – sofern sie das wünschen. Die Kinder, die durch nicht anonyme Spenden gezeugt wurden, haben in Dänemark mit 18 Jahren die Möglichkeit, Informationen über den Spender oder die Spenderin zu erfragen. Wurde eine Spende anonym abgegeben, so gibt es kein Auskunftsrecht für die Kinder.
In den Niederlanden dürfen lesbische Paare mit Spendersamen und gespendeten Eizellen behandelt werden. Es ist zu beachten, dass die Spende hier seit 2005 nicht mehr anonym durchgeführt werden darf. Die gezeugten Kinder haben ab dem Alter von 16 Jahren das Recht, Auskünfte hinsichtlich des Spenders einzuholen. Pro Spender dürfen maximal 15 Familien behandelt werden. Hierbei darf ein Spender an der Entstehung von höchstens 25 Kindern beteiligt sein.
In den gesamten Niederlanden werden schätzungsweise jährlich rund 400 Behandlungen mit nicht anonym gespendeten Eizellen vorgenommen. Voraussetzung, um hier als Spenderin angenommen zu werden, ist das Einverständnis, dass das gezeugte Kind mit seinem 16. Lebensjahr ein Auskunftsrecht erhält.
In Österreich wurde im Jahr 2015 das Gesetz zur Reproduktionsmedizin (FMedG) überarbeitet. Hier dürfen lesbische Paare mit Spendersamen und gespendeten Eizellen behandelt werden. Es sind keine anonymen Spenden erlaubt, das gezeugte Kind hat mit dem vollendeten 14. Lebensjahr einen Auskunftsanspruch.
Die Eizellspende ist in Österreich seit 2015 legal. Das österreichische Fortpflanzungsgesetz legt unter anderem fest, dass Eizellspenderinnen das 30. und Eizellempfängerinnen das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben dürfen. Die Eizellspende kann nicht anonym durchgeführt werden. Das gezeugte Kind hat mit Vollendung des 14. Lebensjahres das Recht, Informationen über die Spenderin einzuholen.
Es ist die feste Überzeugung von TFP Kinderwunsch, dass lesbische Paare das Recht auf Kinder haben. Da wir wissen, dass eine Kinderwunschbehandlung und der gesellschaftliche Umgang mit der eigenen Sexualität sehr persönliche Themen sind, möchten wir Sie nicht nur in fachlicher, sondern auch in menschlicher Hinsicht optimal begleiten und unterstützen. Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!
Die deutschen TFP-Kinderwunschzentren bieten keine Beratungs-, Behandlungs- oder sonst begleitende oder vorbereitende Leistungen in Bezug auf Eizellspenden an. In Deutschland ist die Eizellspende und damit verbundene Leistungen gem. § 1 Abs. 1 ESchG strafbar. Wenn Sie sich in einem deutschen TFP-Zentrum zu anderen Leistungen beraten lassen haben, dürfen unsere Zentren in Dänemark, den Niederlanden und Österreich Ihnen keine Behandlung mit gespendeten Eizellen anbieten.