Sie erwägen es, Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch zum Familienglück zu verhelfen und Samenspender zu werden? Dann bewerben Sie sich jetzt in unserer TFP Sperm Bank und vereinbaren Sie ein Erstgespräch. Selbst nach der Prüfung aller Kriterien registrieren wir Sie erst als Samenspender, wenn Sie voll und ganz hinter Ihrer Entscheidung stehen.
Generell ist eine Samenspende in Deutschland nicht anonym. Wunscheltern und Spender bleiben einander grundsätzlich unbekannt. Wunschpaare haben somit keine Möglichkeit, Informationen zur Identität des Spenders zu erfahren oder an den Spender heranzutreten.
Als Spender verzichten Sie ebenfalls auf alle Informationen, die die konkrete Verwendung Ihrer Samenproben betrifft und erhalten keine Angaben über die Identität oder Anzahl der mit Hilfe Ihrer Spermien gezeugten Kinder oder dessen Eltern. Sie erhalten keine Möglichkeit, an das Wunschelternpaar oder ein von Ihnen gezeugtes Kind von sich aus heranzutreten.
Lediglich das gezeugte Kind hat das Recht, seine genetische Herkunft zu kennen und besitzt somit die Möglichkeit, mit der Vollendung des 16. Lebensjahres, seinen Erzeuger zu kontaktieren. Die rechtliche Feststellung einer Vaterschaft des Samenspenders ist jedoch durch eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1600d Abs. 4 BGB) ausgeschlossen, wodurch der Samenspender von jeglichen Ansprüchen des Sorge-, Unterhalts- und Erbrechts freigestellt ist.
Weitere rechtliche Informationen finden Sie unter Rechtliche Grundlagen für Samenspender.
Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft, kinderlosen Wunscheltern zu helfen, ihren Traum einer eigenen Familie zu verwirklichen. Und wir danken für Ihr Vertrauen in unsere TFP Sperm Bank.
Sie können ganz bequem mit uns in Kontakt treten und ein Erstgespräch als Samenspender vereinbaren. Um alles Weitere kümmern wir uns und beraten Sie ausführlich über den Ablauf einer Samenspende.