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Kosten einer künstlichen Befruchtung

Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung hängen von der jeweiligen Therapie ab. Informieren Sie sich hier über die Preise der gängigsten Behandlungsszenarien und erfahren Sie, welche Zuzahlungsmöglichkeiten durch Ihre Krankenversicherung bestehen.

TFP Kinderwunsch-Behandlungskosten in Deutschland

Kosten der Behandlungspakete

Szenario 1 – IVF/ ICSI

Preisrange

3.200,00 - 3.700,00 € *

Erstgespräche

-

IVF/ ICSI Behandlung mit Embryokultur und Embryotransfer

-

Narkose

-

Geri TimeLaps

-

Medikamente zur hormonellen Stimulation*

*Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.

-

Szenario 2 – Intrauterine Insemination (IUI) (Stimulationszyklus)

Preisrange

500,00 - 1.000,00 € *

Erstgespräche

-

IUI Behandlung, Folikelmonitoring, Samenaufbereitung** und Samentransfer

** Fremdsamen auf Anfrage

-

Medikamente zur hormonellen Stimulation*

*Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.

-

Szenario 3 – Intrauterine Insemination (IUI) (Spontanzyklus)

Preisrange

250,00 - 500,00 € *

Erstgespräche

-

IUI Behandlung, Folikelmonitoring, Samenaufbereitung** inkl. Matching (RI Witness) und Samentransfer

** Fremdsamen auf Anfrage

-

Medikamente zur hormonellen Stimulation*

*Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.

-

Szenario 4 – Social Freezing

Preisrange

3.600,00 € * **

Erstgespräche

-

Punktion

*Ungefähre Kosten, die Gesamtmenge hängt von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab.

-

**zusätzliche jährliche Lagerkosten

360,00 €

Unterstützung durch den Staat


Der finanzielle Aspekt spielt oft eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für eine Kinderwunschbehandlung. In Deutschland können Paare, die diesen Weg gehen wollen, staatliche Unterstützung beantragen und eventuell auch die Unterstützung der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Anspruch nehmen.


Die Bedingungen und Angebote variieren von Bundesland zu Bundesland. Weitere Informationen zur staatlichen Unterstützung finden Sie hier.




Gesetzliche Krankenversicherung


Obwohl zum 1. April 2004 ein Gesetz verabschiedet wurde, in dem geregelt wird, dass gesetzlich Versicherte die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung zu 50 Prozent selbst tragen müssen, gewähren inzwischen immer mehr gesetzliche Krankenkassen eine höhere oder sogar vollständige Kostenübernahme bei Erfüllung bestimmter Kriterien. Auch nicht verheiratete Paare können so eine anteilige Kostenerstattung erhalten. Informationen dazu, welche Kosten Ihre Krankenkasse übernimmt, erfragen Sie daher am besten individuell bei Ihrer Krankenkasse. Bitte erkundigen Sie sich auch bei Ihrer Krankenkasse, nach den Bedingungen und nach der Höhe der übernommenen Kosten.



Voraussetzungen für eine Kostenübernahme bei gesetzlich Versicherten


Vor Beginn der Behandlung muss ein durch Ihre Krankenkasse genehmigter Kosten- und Behandlungsplan vorliegen. Dieser wird Ihnen nach Prüfung der nachstehend aufgeführten Kriterien von Ihrem Arzt der Kinderwunschpraxis ausgestellt. Eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkasse besteht nur, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Patient:innen müssen miteinander verheiratet sein.

  • Die Eheleute müssen vor Therapiebeginn das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Ehefrau darf bei Therapiebeginn das 40., der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

  • Bei der Ehefrau muss ein Immunschutz gegen Röteln, für beide Ehepartner ein negativer HIV-Test vorliegen.

  • Das Ehepaar muss zuvor von einem Arzt, der die Maßnahmen nicht selbst durchführt, über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sein.

  • Bei einer ICSI-Behandlung müssen zwei aktuelle Spermiogramme (Abstand mind. zwölf Wochen) vorliegen, die den ICSI-Kriterien entsprechen. Die Beurteilung des Spermas erfolgt gemäß der gültigen WHO-Vorgaben.

  • Weder Ehefrau noch Ehemann dürfen sterilisiert sein.


Sollten Sie als Paar die oben aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, ist nur eine Privatabrechnung der Kinderwunschbehandlung möglich.




Private Krankenversicherung

Eine private Abrechnung erfolgt dann, wenn das Paar privat versichert ist oder einer der Partner privat versichert und die Kinderlosigkeit durch ihn/sie bedingt ist („Verursacherprinzip”).


Bei einer privaten Abrechnung schließen wir mit Ihnen einen individuellen Honorarvertrag ab. Eine Erstattung der Kosten durch Ihre private Krankenversicherung oder andere Erstattungsstellen (z.B. Beihilfe, etc.) ist möglicherweise nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet.


Bevor Sie eine Behandlung starten, informieren wir Sie über die Kosten. Sie erhalten von uns im Vorfeld einen detaillierten Kostenvoranschlag gemäß der „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)”.


Die private Abrechnung von Leistungen wird auch in folgenden Fällen notwendig:

  • Das Paar erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung.

  • Die Leistungen der gesetzlichen Versicherung sind ausgeschöpft.

  • Es werden Maßnahmen durchgeführt, die nicht Bestandteil der Leistung gesetzlicher Krankenversicherungen sind.



Die Satzungen der Krankenkassen sind oftmals unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Unter folgendem Link können Sie sich darüber informieren, welche Krankenkasse welche Kosten übernimmt: www.krankenkasseninfo.de

Zusatzleistung durch das Bundesland Berlin

Erfahren Sie mehr zu den zusätzlichen finanziellen Fördermaßnahmen des Bundeslands Berlin auf der Internetseite des Landesamtes für Gesundheit und Soziales


Seit dem 01. Juli 2021 können auch gleichgeschlechtliche weibliche Paare, bei denen eine medizinische Indikation vorliegt, und verschiedengeschlechtliche Paare, die auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind, eine Förderung für den zweiten und dritten Versuch einer IVF- oder ICSI-Behandlung beantragen.



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