Im Rahmen einer Kinderwunschbehandlung kann es vorkommen, dass man auf eine Samenspende zurückgreifen muss. Für manche Menschen kann sie die einzige Möglichkeit sein, sich den Kinderwunsch zu erfüllen. Dies ist bei lesbischen Paaren oder Singles der Fall, oder dann, wenn bei dem Mann
weder im Ejakulat noch in den Hoden Spermien vorhanden sind oder
eine genetische Erkrankung vorliegt.
Der Mann ist bei einer Befruchtung seiner Partnerin durch eine Samenspende zwar nicht der genetische Vater des Kindes, aber er übernimmt die soziale Vaterschaft. Damit erhält er, in Abstimmung mit der Mutter, gegenüber dem Kind die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Vater, der das Kind selbst mit seiner Partnerin gezeugt hat.
Die Samenspenden stammen oftmals aus einer Samenbank, wo sie meist tiefgefroren lagern (Kryokonservierung). Die Samenspender werden dabei vorher von den Samenbanken gründlich ausgewählt. Sie müssen zum Beispiel
zwischen 18 und 38 Jahre alt sein
körperlich und geistig völlig gesund sein. Sie dürfen also weder Infektionskrankheiten noch Erbkrankheiten in der Familie aufweisen
eine optimale Samenqualität sowie eine große Spermienmenge vorweisen
Die Samenspender erhalten für ihre Spende eine Aufwandsentschädigung.
Samenspender werden sehr sorgfältig untersucht. Bereits die Aufnahme als Samenspender erfordert umfassende Untersuchungen von Sperma, Blut und Urin.
Neben der üblichen Bestimmung der Spermaparameter werden auch bei jeder abgegebenen Spende Blut-, Sperma- und Urinproben des Spenders auf Infektions- und Geschlechtskrankheiten untersucht. Entspricht die Samenqualität den WHO-Vorgaben für Samenspender, werden diese anschließend eingefroren (Kryokonservierung).
Bevor Spenderproben für eine Befruchtung freigegeben werden, lagern sie 6 Monate in Quarantäne. Nach 180 Tagen Quarantänezeit wird erneut eine Blutprobe des Spenders auf Infektions- und Geschlechtskrankheiten untersucht und die Proben bei unauffälliger Serologie letztendlich zur Verwendung freigegeben.
Die Personen, die sich ein Kind wünschen, lassen sich zunächst vom Arzt bzw. von der Ärztin genau zu medizinischen, rechtlichen und sozialen Fragen aufklären, die im Zusammenhang mit der Samenspende stehen. Dann schließen sie mit dem Arzt oder der Ärztin eine schriftliche Vereinbarung. Darin sind die Rechte und Pflichten aller Beteiligten geregelt.
Häufig wird zusätzlich noch ein notariell beglaubigter Vertrag geschlossen, welcher vor allem die Rechte des Kindes, das aus dieser Befruchtung entsteht, sichern.
Auch eine schriftliche Vereinbarung mit der Samenbank wird geschlossen.
Der geeignete Samenspender kann nach verschiedenen Kriterien ausgewählt werden – dazu zählen unter anderem:
die Haarfarbe
die Augenfarbe
die Herkunft
der Haartyp
die Statur
die Blutgruppe
die Größe
das Gewicht
In der Regel können die Kinderwunschpatient:innen selbst in den Onlinekatalogen der Samenbanken nach einem Spender mit den gewünschten Eigenschaften suchen. Alternativ übernehmen die Samenbanken auf Wunsch die Auswahl eines passenden Spenders.
Die Eizellen der Frau werden mit den gespendeten Spermien befruchtet. Dies geschieht entweder im Rahmen
einer heterologen beziehungsweise donogenen Insemination
einer heterologen beziehungsweise donogenen IVF (In-vitro-Fertilisation) oder
einer heterologen beziehungsweise donogenen ICSI (intracytoplasmatischen Spermieninjektion).
Welche Methode angewandt wird, sollte mit der Ärztin bzw. dem Arzt, geklärt werden.
Die Risiken bei einer Samenspende erläutern Ihnen die Ärzt:innen individuell im Rahmen der Beratung. Für die Frau sind die Risiken sowohl bei einer Insemination als auch bei einer IVF und ICSI im Grunde die gleichen wie bei einer Befruchtung ihrer Eizellen durch die Spermien ihres Partners. Mögliche Infektionsrisiken werden durch die oben genannten Maßnahmen weitestgehend vermieden.
Im Gegensatz zu einer Eizellenspende ist eine Kinderwunschbehandlung mit einer Samenspende in Deutschland rechtlich erlaubt.
Die Krankenkassen kommen nicht für eine Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen auf.