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28. März 2018

Das zweite Kind per IVF

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Ein Großteil der Patienten, die sich an Kinderwunschkliniken wenden, haben noch keine Kinder. Nach Feststellung, dass trotz regelmäßigem ungeschützten Geschlechtsverkehr keine Schwangerschaft entsteht, suchen sie sich Hilfe zur Erfüllung ihres Kinderwunsches. Doch auch bei Eltern mit schon einem Kind kann der Wunsch nach einem zweiten so drängend sein, dass sie sich ebenfalls Unterstützung holen, weil sich eine weitere Schwangerschaft einfach nicht einstellen will. Für viele ist dabei vor allem maßgebend, dass ihr Kind nicht ohne Geschwister aufwachsen soll. Eventuell war aber auch von Anfang an ein Minimum von zwei Kindern geplant. Für einige Mütter ist es zusätzlich der sehnliche Wunsch, eine Schwangerschaft und Geburt nochmal zu erleben, erneut ein Baby im Arm zu halten und aufwachsen zu sehen.




Erstes Kind spontan, zweites per IVF

Es ist keine Seltenheit, dass Paare das erste Kind ohne Probleme zeugen und sich beim zweiten Versuch einfach keine Schwangerschaft einstellen will. Das Alter ist weiter fortgeschritten, damit hat die Qualität der Samen- und Eizellen nachgelassen. Vor allem wenn der zweite Kinderwunsch zu einem fortgeschrittenem Alter in Angriff genommen wird. Auch Umstände wie eine schwerwiegende Krankheit kann zwischenzeitlich eine Sterilität ausgelöst haben. (In seltenen Fällen kann Krebs mit Folge einer Chemotherapie zu einer Sterilität führen) In unseren Kinderwunschzentren wird dann eine Diagnosestellung und Behandlung durchgeführt wie bei Paaren noch ohne Kinder.




Erstes und zweites Kind per IVF


Ist das erste Kind schon per assistierter Reproduktion entstanden, kennen Paare ja bereits den Ablauf. Dementsprechend wissen sie meist selbst ganz sicher, ob sie eine erneute Behandlung möchten oder nicht. Auch die Diagnosestellung ist dann bereits abgeschlossen und die Kinderwunschbehandlung kann schneller erfolgen als beim ersten Kind.


Eine Vorplanung für eine Bevorratung von vorbefruchten Eizellen ist nicht sicher möglich. Im Idealfall klappt es bei einem Paar schon bei der ersten Behandlung schwanger zu werden und wenn dann entsprechend mehrere vorbefruchtete Eizellen übrigbleiben, kann auf Vorrat eingefroren werden. Eine erneute Hormonbehandlung und Eizellentnahme wird ihnen also erspart, wenn sie sich für ein zweites Kind entscheiden sollten. Ein weiterer wichtiger Vorteil: Auch wenn nach der ersten Behandlung bereits wieder einige Jahre verstrichen sind, sind die eingefrorenen vorbefruchteten Eizellen noch so jung wie zuvor. Und ihr Alter gehört zu einem der Hauptfaktoren einer erfolgreichen Schwangerschaft.


Waren sich Patienten bei der Erstbehandlung noch nicht sicher, ob sie anschließend einen zweiten Versuch starten möchten, liegen in den Kinderwunschzentren meist trotzdem – zumindest für einen begrenzten Zeitraum – die übrig gebliebenen vorbefruchteten Eizellen, die in der ersten Behandlung nicht zum Einsatz gekommen sind, vor.


 

Erstes Kind IVF, zweites Kind spontan?

Auch das ist möglich. Einerseits liegt es eher an der Tatsache, dass bei ihnen keine wirkliche Ursache erkannt wurde oder eine leichte Einschränkung der Unfruchtbarkeit vorliegt und sie dann beim zweiten Kind natürlich spontan schwanger werden.


Andererseits nimmt man an, dass durch die IVF Behandlung und die dadurch anschließende Geburt des ersten Kindes die psychologische Belastung gesunken sei und Paare deshalb plötzlich ohne Unterstützung leichter schwanger würden. 



Was sagen die Krankenkassen?

Bei gesetzlich versicherten Paaren kann bei einer Kinderwunschbehandlung für das zweite Kind erneut ein Behandlungsplan erstellt werden. Das Paar hat dann erneut den Anspruch weitere drei Behandlungen zu erhalten, sofern die Rahmenbedingungen wie z.B. die Altersbegrenzung des Paares eingehalten werden. Das Alter der Frau darf nicht das 40. Lebensjahr und das Alter des Mannes darf nicht das 50. Lebensjahr überschreiten.



Die Höhe der Kostenübernahme bei Kinderwunschbehandlungen variiert. Jedoch hatten in der Vergangenheit einige private Krankenkassen sich geweigert, die Kinderwunschbehandlungen für ein zweites Kind zu übernehmen. Ihre Begründung: Der Kinderwunsch sei erfüllt. Laut einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes jedoch, müssen Krankenkassen die Kosten der Behandlung auch bei einer zweiten Kinderwunschbehandlung übernehmen, da der Zustand der Unfruchtbarkeit ja noch besteht. Das Selbstbestimmungsrecht von Paaren ein gemeinsames Kind haben zu wollen, entzieht sich jeder rechtlichen Nachprüfung auf Notwendigkeit. Auch beim zweiten Kind. Allerdings wird diese grundsätzliche rechtliche Verpflichtung der Kassen durch die Erfolgswahrscheinlichkeit der Maßnahme begrenzt.

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