Im Folgenden finden Sie Beispiele für verschiedenen Behandlungen sowie ausführliche Infos über Zuzahlungen durch den IVF-Fonds und durch ausländische Krankenkassen
Szenario 1 - In-vitro-Fertilisation mit eigenen Gameten (IVF)
SZENARIO 1 |
---|
IVF-Behandlung mit Embryokultur bis zu max. Tag 5, inkl. Matching (RI WITNESS), Embryotransfer |
Narkose |
Geri TimeLaps |
Medikamente zur hormonellen Stimulation* |
* Die Kosten hängen von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab. |
Szenario 2 - Intrauterine Insemination (IUI)
SZENARIO 2 |
---|
IUI-Behandlung, Folikelmonitoring, Samenaufbereitung** inkl. Matching (RI WITNESS) und Samentransfer |
Medikamente zur hormonellen Stimulation* |
* Die Kosten hängen von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab. **Fremdsamen auf Anfrage |
Szenario 3 - Kryotransfer
SZENARIO 3 |
---|
Hormonelle Behandlung, Auftauen der Embryonen, Embryotransfer |
Medikamente zur hormonellen Stimulation* |
* Die Kosten hängen von der Art der verwendeten Medikamente, der Dosis und der Zeit der Einnahme ab. |
Seit 2002 wird ein großer Teil der Kosten der künstlichen Befruchtung (In-vitro-Fertilisation) vom IVF-Fonds übernommen. 70 Prozent der Kosten für Behandlung und Medikamente können durch den IVF-Fonds finanziert werden – das gilt für vier Versuche im Rahmen der künstlichen Befruchtung. Der Selbstbehalt für das Paar liegt inklusive Medikamente, Untersuchungen etc. bei etwa 1.700,00 EUR bis € 2.000,00 EUR pro Versuch – abhängig vom Alter der Patientin. Die folgenden Behandlungen werden im Verlauf einer IVF-Behandlung durch den IVF-Fonds mitfinanziert:
Diese Behandlungen hingegen werden NICHT durch den IVF-Fonds unterstützt:
Als Privatzahler gelten alle Paare, die nicht durch den IVF-Fonds für eine künstliche Befruchtung unterstützt werden. Privatzahler oder auch Selbstzahler müssen die Behandlungskosten sowie die Ausgaben für Medikamente zu 100 Prozent selbst übernehmen. Es gibt eine Reihe von Faktoren dafür, warum Kosten von Privatzahlern übernommen und nicht durch den IVF-Fonds finanziert werden:
Wenn die Frau den 40. oder der Mann den 50. Geburtstag überschritten hat
Wenn Sie als Mann oder Frau gewollte Maßnahmen ergriffen haben, um eine Fortpflanzung zu verhindern (gewollte Unterbindung der weiblichen Eileiter oder gewollte Unterbindung der männlichen Samenstränge, Vasektomie)
Wenn Sie im Ausland arbeiten und bei einer ausländischen Krankenkasse versichert sind
Wenn Sie keinen Daueraufenthaltstitel in Österreich haben
Laut EU-Verordnung müssen die deutschen Kassen in gleicher Höhe zuzahlen – egal ob eine Kinderwunschbehandlung in Deutschland oder bei einem IVF-Institut in Österreich durchgeführt werden soll.
Die jeweiligen Krankenkassen unterstützen ihre Versicherten mit unterschiedlichen Konditionen bei einer Kinderwunschbehandlung. Informieren Sie sich in jedem Fall genau, ob Ihre gesetzliche deutsche Krankenkasse Sie auch bei einer Kinderwunschbehandlung in Österreich unterstützt. Gehen Sie am besten folgendermaßen vor:
Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer deutschen Krankenkasse auf und lassen Sie sich die erforderliche Zahlungszusage für die Behandlung in Österreich bestätigen
Sobald die Zahlungszusage bei uns vorliegt, können wir alle notwendigen Unterlagen wie z. B. den konformen Kostenvoranschlag und auch eine Bestätigung über die Befolgung der deutschen Richtlinien, an Sie weitergeben
Unterschreiben Sie die erforderlichen Dokumente und geben diese an unsere Kinderwunschklinik in Wels zurück
Jetzt können wir mit der genaueren Planung der Behandlung beginnen!
Bei Fragen zu unseren Preisen in der TFP Kinderwunschklinik Wels melden Sie sich auch gern direkt bei uns. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.