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IVF-Fonds Österreich

Voraussetzungen für die Kostenübernahme einer IVF-Behandlung

Finanziamento per la vostra FIVET

Seit 2002 besteht in Österreich die Möglichkeit der Übernahme bestimmter Kosten durch den IVF-Fonds. 70% der Kosten für Behandlung und Medikamente können durch den IVF-Fonds finanziert werden – das gilt für vier Versuche im Rahmen der künstlichen Befruchtung.

Das Kinderwunschpaar muss demnach noch einen Selbstbehalt von 30% zahlen

Voraussetzungen

Im sogenannten IVF-Fonds-Gesetz ist geregelt, unter welchen Umständen die Behandlungskosten vom Fonds mitgetragen werden und wohin sich betroffene Paare wenden können, um die Kostenübernahme zu beantragen. Hier haben wir die wichtigsten Voraussetzungen zusammengetragen:


  • Verheiratete Paare und eingetragene Lebenspartnerschaften: Der IVF-Fonds richtet sich an Paare, die verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer Lebensgemeinschaft miteinander leben. Dies schließt auch lesbische Paare ein, sofern die (unten folgenden) medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind


  • Krankenversicherung: Beide Partner müssen nachweislich in Österreich versichert sein


  • Staatsbürgerschaft: Es muss bei beiden Partnern eine österreichische Staatsbürgerschaft, eine EU-Bürgerschaft oder ein Aufenthaltstitel vorhanden sein, nähere Informationen finden Sie hier.


  • Altersgrenze: Die Frau darf das 40. Lebensjahr und der Mann das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben


  • Ursache der Unfruchtbarkeit: Es muss entweder eine Unfruchtbarkeit der Frau vorliegen (durch beidseitig verschlossene, entfernte oder funktionsunfähige Eileiter, Endometriose oder polyzystisches Ovarsyndrom) und/oder es besteht eine Sterilität des Mannes (in Form einer verminderten Spermienqualität). Alle anderen Möglichkeiten zur Herbeiführung einer Schwangerschaft müssen bereits ausgeschöpft sein.

Untersuchungen, die vom IVF-Fonds finanziert werden:

Die folgenden Behandlungen werden im Rahmen einer In-vitro-Fertilisation durch den IVF-Fonds mitfinanziert.


  • Stimulationsbehandlung

    Nach einer hormonellen Stimulation zur Heranreifung der Eizellen werden die reifen Eizellen dann aus den Eierstöcken entnommen und im Labor mit den Samen des Partners vermischt. Kommt es dabei zu einer Befruchtung, können die entwicklungsfähigen Zellen in die Gebärmutter der Frau eingebracht werden.


  • Intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI)

    Um die Befruchtung zu unterstützen, wird häufig mit Hilfe der intrazytoplasmatischer Spermieninjektion (ICSI) nachgeholfen. Dabei wird eine Samenzelle direkt in die Eizelle eingebracht.


  • Kryokonservierung 

    Entstehen bei der Befruchtung mehr Embryonen, als in die Gebärmutter eingesetzt werden können, gibt es die Möglichkeit, diese einzufrieren und für einen eventuellen späteren Versuch aufzubewahren. Dies wird als Kryokonservierung bezeichnet.


  • TESE

    Falls im Ejakulat keine Spermien vorhanden sind, können diese möglicherweise direkt aus den Nebenhoden oder den Hoden gewonnen werden. Diese Methode wird als TESE (testikuläre Spermienaspiration) bezeichnet.

Diese Behandlungen werden NICHT durch den IVF-Fonds unterstützt:


  • Insemination

    Die Insemination, also das Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau fällt nicht unter den Wirkungsbereich des IVF-Fonds-Gesetzes und wird daher auch nicht finanziell unterstützt.


  • Bereitstellung von Spendersamen oder Eizellspende

    Die Kosten für die Bereitstellung einer Samenspende oder Eizellspende werden nicht übernommen.

Informieren Sie sich hier über die Preise in unserer Kinderwunschklinik.


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