Social Freezing in Österreich – Einfrieren von Samen- und Eizellen
Während Social Freezing bspw. in den USA oder auch in Deutschland bereits seit einigen Jahren als reguläre Behandlungsmethode im Rahmen der Kinderwunschbehandlung anerkannt ist, darf das Einfrieren von Eizellen (die sogenannte Kryokonservierung) in Österreich bisher nur bei medizinischer Notwendigkeit durchgeführt werden.
Diese medizinische Notwendigkeit besteht bspw., wenn aufgrund einer Krankheit bzw. einer Therapie (z. B. Chemotherapie) irreversible Schädigungen des Erbguts zu erwarten sind.
In diesen Fällen kann eine künstliche Befruchtung mit Hilfe gefrorener Eizellen in einer österreichischen TFP Kinderwunschklinik durchgeführt werden. Social Freezing, also das bewusste Einfrieren von Eizellen in jungen Jahren für eine spätere Kinderwunschbehandlung, ist in Österreich nicht erlaubt.
Auch für Männer gilt die gesetzliche Beschränkung, dass Social Freezing ohne medizinische Indikatoren in Österreich nicht erlaubt ist. Betroffene Männer können aber vor Beginn einer Chemo- oder Strahlentherapie oder einer Operation am Hoden ihre Spermien für eine spätere Befruchtung tiefgefrieren lassen.
Zum passenden Zeitpunkt kann dann die Kinderwunschbehandlung durchgeführt werden.
Die Kosten des Egg-Freezings werden von den Krankenkassen bislang nicht erstattet.
Neben den Kosten für die Hormonbehandlung und Eizellentnahme fallen Gebühren für das Einfrieren der Eizellen sowie jährlich für die Lagerung an. Beim Zurückgreifen auf die eingefrorenen Eizellen kommen die Kosten für die In-Vitro-Fertilisation hinzu.
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