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Zuschussprogramm für Kinderwunschbehandlungen in Stettin (BEENDET)

Implantation irrigation or seminal plasma injection

Unsere Klinik ist einer der Durchführer des gesundheitspolitischen Programms "Programm zur Kofinanzierung von Kinderwunschbehandlungen mittels In-vitro-Fertilisation für die Jahre 2019-2021 für die Einwohner von Stettin".

1. Hauptziele des Programms


Das Programm richtet sich an Paare, bei denen Unfruchtbarkeit diagnostiziert wurde und bei denen andere Therapiemöglichkeiten nicht vorhanden oder ausgeschöpft sind.


Jedes Paar, das sich erfolgreich für das Programm qualifiziert hat, hat Anspruch auf die Kofinanzierung von mindestens einem und höchstens zwei Verfahren der In-vitro-Fertilisation in Höhe von maximal 5.000,00 PLN pro Verfahren (einschließlich der Kosten für die Kryokonservierung der Embryonen). Die Differenz zwischen den Gesamtkosten des Verfahrens und dem Zuschuss wird von den Patienten getragen. Ein weiterer Zyklus zur Entnahme und Befruchtung von Eizellen kann durchgeführt werden, sofern alle zuvor bei einem Paar gewonnenen und gelagerten Embryonen verwendet wurden.


Die Aufsicht über die Durchführung des Programms liegt bei der Stadtverwaltung von Szczecin.




2. Zulassungskriterien


An dem Programm können Paare teilnehmen:

  1. Bei denen die absolute Ursache der Unfruchtbarkeit oder die unwirksame Kinderwunschbehandlung in den letzten 12 Monaten vor der Anmeldung zum Programm durch eine medizinische Dokumentation gemäß den Empfehlungen und Standards der Polnischen Gesellschaft der Gynäkologen und Geburtshelfer und der Polnischen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin und Embryologie bestätigt wurde

  2. Die verheiratet sind oder in einer Lebenspartnerschaft leben

  3. Die das Alterskriterium (zum Zeitpunkt der Einschreibung für das Programm) erfüllen, d. h.
    • Das Alter der Frau liegt innerhalb der Spanne: 25 - 40 Jahre (nach Geburtsjahr); bei absoluter Indikation für eine Kinderwunschbehandlung: 20 - 40 Jahre
    • Das Alter des Mannes liegt zwischen 25 und 55 Jahren (nach Geburtsjahr)

  4. Die mindestens seit dem 1. Januar 2017 ihren Wohnsitz in der Stadt Stettin haben und Steuern an das Finanzamt Stettin zahlen. Das Paar ist verpflichtet, der TFP Fertility Vitrolive zur Verfügung zu stellen:
    • Eine Fotokopie der ersten Seiten der Steuererklärung, abgestempelt vom Finanzamt Stettin, bei dem sie eingereicht wurde, oder
    • Bescheinigung des Finanzamts Szczecin über die Abgabe einer Steuererklärung oder
    • Eine Fotokopie der offiziellen Empfangsbestätigung, die vom elektronischen Postfach der Steuerverwaltung (UPO) ausgestellt wurde, zusammen mit der ersten Seite der PIT und der generierten Dokumentennummer, die mit der UPO-Dokumentenkennung übereinstimmt

für das Jahr vor der Teilnahme an dem Programm.







3. Abgedeckte Verfahren


  1. IVF (In Vitro Fertilization) – Klassische In-vitro-Fertilisation; eine Befruchtungsmethode, bei der eine Eizelle und eine Samenzelle unter Laborbedingungen, d. h. außerhalb des weiblichen Fortpflanzungssystems, zusammengebracht werden. Die durch Punktion der Eierstöcke entnommenen Eizellen werden zusammen mit zuvor entnommenen und aufbereiteten Spermien des Ehemannes oder des Spenders zur Befruchtung in eine Schale gegeben.

  2. ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion) - In-vitro-Fertilisation mittels intrazytoplasmatischer Spermieninjektion; das Verfahren besteht im Wesentlichen darin, dass ein einzelnes Spermium mit einer Mikropipette (unter dem Mikroskop) in eine reife Eizelle eingeführt wird.

  3. ICSI-SD (Intracytoplasmic Sperm Injection with Donor Sperm) – In-vitro-Fertilisation mit intrazytoplasmatischer Injektion von anonymen Spendersamen.

  4. IMSI (Intracytoplasmic Morphologically Selected Sperm Injection) – Eine bei der In-vitro-Fertilisation angewandte Methode, bei der eine Samenzelle nach einer detaillierten morphologischen Untersuchung des Spermienkopfes auf das Vorhandensein von Vakuolen unter Vergrößerung (ca. 6000x) intrazytoplasmatisch in eine Eizelle injiziert wird; das Verfahren ist für Paare nach wiederholten IVF-Fehlschlägen, Fehlgeburten oder extrem niedrigen Spermienparametern vorgesehen.



4. Wie nimmt man am Programm von TFP Fertility Vitrolive teil?



Um an dem Programm teilzunehmen:

  1. Vereinbaren Sie einen Arzttermin:
    • Persönlich an der Rezeption der TFP Fertility Vitrolive-Klinik in der Wojska Polskiego-Allee 103 in Stettin oder per Telefon:

    +48 91 88 69 260

    +48 91 48 64 345.
    Sie können sich auch über das Kontaktformular auf der Webseite bewerben.

  2. Vereinbaren Sie einen Arzttermin mit:
    • Personalausweis oder ein anderes Dokument zum Nachweis der Identität
    • Medizinische Unterlagen über frühere Kinderwunschbehandlungen, einschließlich der Ergebnisse von Labortests und Entlassungen nach der Behandlung
    • Ein Dokument, das die Zahlung von Steuern an das Finanzamt in Stettin bestätigt, d.h.:
    a) Eine Fotokopie der ersten Seiten Ihrer Steuererklärung, abgestempelt vom Finanzamt Stettin, bei dem sie eingereicht wurde, oder
    b) Eine Bescheinigung des Finanzamts Szczecin über die Abgabe einer Steuererklärung, oder
    c) Eine Fotokopie der offiziellen Empfangsbescheinigung, die von der elektronischen Mailbox des IKT-Systems der Steuerverwaltung (UPO) ausgestellt wurde, mit der ersten Seite der PIT und der generierten Dokumentennummer, die mit der UPO-Dokumentenkennung für das Jahr vor der Teilnahme am Programm übereinstimmt.

  3. Durchführung der erforderlichen diagnostischen Tests gemäß dem Gesetz zur Kinderwunschbehandlung vom 25. Juni 2015 und den klinischen Standards. Eine Überweisung für die Tests wird während Ihres Arzttermins bei TFP Fertility Vitrolive ausgestellt.

  4. Lesen Sie die Informationen und unterschreiben Sie die Einwilligung zur Durchführung der In-vitro-Fertilisation bei TFP Fertility Vitrolive; unterschreiben Sie die Erklärung zur Teilnahme am gesundheitspolitischen Programm "Programm zur Kofinanzierung von Kinderwunschbehandlungen mittels In-vitro-Fertilisation für die Jahre 2019-2021 für Einwohner von Szczecin" und die Einwilligung zum Schutz persönlicher Daten (RODO).


Die Entscheidung über die Aufnahme eines Paares in das Programm wird von einem Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe mit Erfahrung in der Kinderwunschbehandlung auf der Grundlage der im Inhalt des Programms und im Gesetz vom 25. Juni 2015 über die Kinderwunschbehandlung festgelegten Kriterien getroffen.




5. Bedingungen für das Programm von TFP Fertility Vitrolive



Die Durchführung der im Rahmen des Programms finanzierten Dienstleistungen erfolgt bis zum 30.11.2021.


Derzeit garantiert die Vereinbarung mit der Stadtverwaltung von Szczecin die Durchführung von:

  • 58 Behandlungszyklen im Jahr 2019

  • 28 Behandlungszyklen im Jahr 2020

  • 28 Behandlungszyklen im Jahr 2021


TFP Fertility Vitrolive kann nicht garantieren, dass alle Paare, die sich erfolgreich für das Programm qualifiziert haben, auch in den Genuss der Förderung kommen. Wenn die von der Stadtverwaltung Stettin gewährten Mittel erschöpft sind, wird TFP Fertility Vitrolive deren Aufstockung beantragen, um das Programm für die wartenden Paare durchführen zu können.



TFP Fertility Vitrolive informiert außerdem über die Möglichkeit der Teilnahme am gesundheitspolitischen Programm "Programm zum umfassenden Schutz der Fortpflanzungsgesundheit in Polen in den Jahren 2016-2020", das vom Unabhängigen Öffentlichen Klinischen Krankenhaus Nr. 1 der Pommerschen Universität für Medizinische Wissenschaften in Stettin in der Unia-Lubelska-Straße 1 durchgeführt wird (im Rahmen der von der Stadtverwaltung Stettin finanzierten Gesundheitsdienstleistungen, die in der Unterstützung von Paaren, insbesondere Männern, bestehen, die eine hochspezialisierte Betreuung und immunologische Diagnostik zusammen mit der Unterstützung bei der Insemination benötigen).





6. Angaben zum Programmkoordinator


Die Programmkoordinatorin an unserer Klinik ist Dr. Anna Janicka, Ärztliche Direktorin für Qualität und Entwicklung; E-Mail: anna.janicka@tfp-fertility.com.


Informationen über das Programm sind auch auf der Webseite des Stettiner Rathauses verfügbar.


Sie können uns auch schreiben und wir werden Sie so schnell wie möglich kontaktieren:

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