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Gameten- und Embryonenspende

Trotz des Einsatzes zunehmend verbesserter Methoden in der Unfruchtbarkeitsbehandlung gibt es Paare, die ihren Kinderwunsch nur mit Hilfe der Eizellspende erfüllen können.

Egg donation for fertility

Das am 1. November 2015 in Kraft getretene Gesetz über Unfruchtbarkeitsbehandlung und die dazu erlassenen Verordnungen regeln unter anderem den Umgang mit Keimzellen und Embryonen. Nach der polnischen Gesetzgebung erfolgt die Zellspende auf der Grundlage einer Übereinstimmung zwischen Spender und Empfänger in Bezug auf phänotypische Merkmale (eine Reihe von Merkmalen, die die Funktion des Organismus bestimmen). Die Spende von Eizellen oder Sperma erfolgt, nachdem die Spenderin die Einwilligung zu medizinischen und labortechnischen Untersuchungen unterzeichnet hat. Aufgrund der Notwendigkeit, die Zahl der genetisch verwandten Nachkommen zu reduzieren, begrenzt das Gesetz die Anzahl der Kinder, die mit der Verwendung von Gameten eines bestimmten Spenders geboren werden.


Die Spenderin kann für die Bereitstellung von Gameten nicht vergütet werden, kann jedoch die Erstattung der im Laufe des Verfahrens entstandenen Kosten verlangen. Empfänger von Gameten sind verpflichtet, eine Einwilligung zur Annahme von Gameten zu unterzeichnen (die erforderliche Zustimmung der Empfängerin und ihres Ehemannes/Partner). Nicht verheiratete Paare müssen darüber hinaus eine standesamtliche Erklärung über die Anerkennung der Vaterschaft abgeben, bevor man mit dem Verfahren der Gametenübertragung beginnen kann.


Wir laden alle Personen, die an einer Spende interessiert sind oder selbst spenden möchten zu einem Besuch in unserer Klinik ein, um sich zu informieren, ob sie sich für eine Behandlung qualifizieren möchten.

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